OV Führung / Stab
Ortsbeauftragter (OB)
Der Ortsbeauftragte (OB) leitet den OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgt mit dem primären Ziel, die ständige Einsatzbereitschaft der ihm unterstellten Einheiten sicherzustellen.
Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.
Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.
Stv. Ortsbeauftragte (Stv.OB)
Der stellvertretenden Ortsbeauftragten obliegt die Führung des OV-Stabes sowie die Vertretung des Ortsbeauftragten im Falle seiner Abwesenheit.
Als Leiter des OV-Stabes ist sie für dessen Ausbildung und Einsatzbereitschaft zuständig und verantwortlich. Der Vertreter der stv. Ortsbeauftragten ist der Ausbildungsbeauftragte des Ortsverbandes.
Im Einsatzfall ist die stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Sie stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält sie Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur.
Die stellvertretende Ortsbeauftragte koordiniert auch die Zusammenarbeit des Ortsverbandes mit der Jugendgruppe.
Fachberater (FaBe)
Der Fachberater vertritt das THW auf verschiedenen Ebenen der Führungsstruktur von Bedarfsträgern. Er handelt im Auftrag des zuständigen Ortsbeauftragten, Geschäftsführers, Landesbeauftragten oder des Präsidenten des THW.
Im Einsatz vertritt der Fachberater das THW u.a. als Mitglied von KatS-Leitungen, Technischen Einsatzleitungen bzw. Einsatzleitungen oder Einsatzabschnittsleitungen und Untereinsatzabschnittsleitungen von Bedarfsträgern.
Der FaBe ist dem Leiter der entsprechenden Führungseinrichtung / Führungsstelle im Einsatz unterstellt, berät diesen über die Einsatzmöglichkeiten des THW und leistet übertragene Arbeiten. In vorbereitenden fest definierten Führungsstäben / -gremien sollte er ständiges Mitglied sein, auch bei der Ausbildung und Übungen mitwirken und im Einsatz automatisch hinzugezogen werden. Bei ad hoc zusammengestellten Führungsstäben/-gremien kann der FaBe vom Leiter angefordert und eingesetzt werden.
Ausbildungsbeauftragter (AB)
Ausbildungsbeauftragter Aufgabenbeschreibung (im Einzelnen):
- Der Ausbildungsbeauftragter (AB) koordiniert und ist für die Ausbildung im OV verantwortlich.
- Der AB unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen.
- Er stellt den Ausbildungsbedarf im OV fest und schlägt dem OB in Absprache mit den Beteiligten entsprechende Maßnahmen vor.
- Er koordiniert und überwacht, die Grund- und Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs-und Fachvorgaben; hierzu gehört insbesondere:
- Festlegung von Ausbildungsschwerpunkten, Kontrolle und Bestätigung der Ausbildungspläne für die Einheiten / Teileinheiten des OV,
- Planung von Sonderausbildungsveranstaltungen,
- Verwaltung der Ausbildungsunterlagen und Dienstvorschriften,
- Mitwirkung bei der Lehrgangsbeschickung,
- Überwachung der Helfer bei Ausbildungsveranstaltungen der Bereichsausbilder,
- Erstellung von Nachweisen,
- Abgabe von Stellungnahmen oder
- Koordinierung der Ausbildungspläne, sofern der OV mehrere Einheiten hat. - Er berät und unterstützt Jugendbetreuer und Jugendgruppe bei der Ausbildung
Schirrmeister (SM)
Der Schirrmeister (SM) ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverband mitverantwortlich.
Er wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:
- Bestandserfassungen
- Materialkontrollen
- Bearbeitung von Anforderungen
- Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen
- Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne
- Durchführung technischer Dienste
- Erstellung von Unfall- und Schadensmeldungen
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im Ortsverband eingebunden und nicht nur für die interne Kommunikation sondern auch für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen, Vorträgen und Festen.
Jugendbetreuende (JB)
Der/Die Jugendbetreuende (JB) ist für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig. Er/Sie betreut die Junghelfenden und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THW aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem Ausbildungsbeauftragten abgesprochen. Die aktiven Helfenden des Ortsverbandes unterstützen die Jugendbetreuenden bei der Ausbildung.
Bezüglich der THW-Jugend e.V. ist der Jugendbetreuende der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er/Sie arbeitet auch Seite an Seite mit dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit (BÖH) zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.
Koch (K)
Der OV-Koch ist für die Verpflegung der Helfer während der Ausbildungsveranstaltungen und bei Einsätzen verantwortlich. Das THW versorgt sich somit in der Regel selbst und kann autark arbeiten.
Verwaltungsbeauftragter (VwBe)
Der / die Verwaltungsbeauftragte erledigt alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsarbeiten. Dazu gehören z.B. Helferverwaltung, Schriftverkehr und Verwaltung der Handkasse. Sein / ihr Vorgesetzte(r) ist der/die stellvertretende Ortsbeauftragte(r).
Kontakt:
Der Ortsbeauftragte für Kiel
Lars Wehmeyer
Georg-Feydt-Weg 35
24109 Kiel
Tel: 0431/200098-0
Fax: 0431/200098-18
Email: Kontakt@thw-ov-kiel.de
Das Büro ist dienstags in der Zeit zwischen 19:00 und 21:00 Uhr besetzt.