Die Überschrift beschreibt bereits sehr gut, worum es in diesem Lehrgang vom 05.05.-07.05.2017 ging. Bei der Schadstoffunfallbekämpfung lässt es sich im Grunde gar nicht verhindern, dass Einsatzkräfte sich verschmutzen. Da diese Schadstoffe üblicherweise für Mensch und Umwelt wenig zuträglich sind, gilt es, diese Verschmutzung einzudämmen. Neben einer Kontaminationsverschleppung - also einer ungewollten Verbreitung des Schadstoffes - ist natürlich auch der Arbeitsschutz zu beachten.
Einsätzkräfte, die zum Beispiel bei einem Ölschadenseinsatz eingesetzt werden, tragen stets Einmal-Schutzkleidung. Im Vergleich zur typischen Dekontamination nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 erfolgt daher keine Reinigung. Stattdessen muss die nach Verlassen des sogenannten Schwarzbereiches (dem kontaminierten Bereich) die getragene Schutzkleidung vorsichtig ausgezogen und entsorgt werden. Damit aber die Unterbekleidung bei diesem Vorgang nicht auch verschmutzt wird, ist hier ein vorsichtiges und umsichtiges Vorgehen notwendig.
Dieses Vorgehen wurde bei dem Wochenend-Lehrgang intensiv geübt. Zunächst einmal im "Trockenversuch", später auch mit einer simulierten Verschmutzung und am Ende dann auch einsatzrealistisch am Strand.
Der Bund und die Küstenländer haben im vergangenen Jahr 11 Abrollbehälter Ersteinsatz ausgeliefert, die die Einsatzkräfte mit der enthaltenen Ausstattung befähigt, eine fachgerechte und angepasste Dekontamination im Ölschadenseinsatz durchzuführen. Auch diese Ausstattung wurde bei diesem Lehrgang intensiv eingesetzt, um möglichst realistische Bedingungen zu schaffen.
An dem Lehrgang nahmen THW-Helferinnen und THW-Helfer aus den Ortsverbänden Bad Doberan, Eckernförde, Hamburg-Mitte, Preetz, Kiel und aus der Geschäftsstelle Schwerin teil.